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Allgemeine Geschäftdbedingungen Haussitting/Wohnungssitting
§1Care at Home Haussitting ,Hauhueterservice verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt betreten und auf den Erhalt des Inventars,Hausrates,Gebäude , Pflanzen und Tire zu achten,für fahrlässig bzw nicht verschuldeteSchaeden schäden übernimmt care at home keine Haftung. Durch Sorgfalt vermeidet man Schäden und stärkt die Quailtät des Haussittingsservice.. Care at home und seine Mitarbeiter achtet auf ungewöhnliche Vorkommnisse und meldet sie dem Auftrggeber. Bei Gefahr von Hab und Gut des Auftraggebers verständigt care at home Polizei,Feuerwehr ,Handwerkernotdienst,(Einbruch,Brand,Rohrbruch etc Die Kosten dafür übernimmt der Besitzer,(Schadensminderung)
§2Care at Home gewährt nur Personen Zutritt zum Grundstücks die ausdrücklich die Erlaubnis dazu vom Auftrggeber haben.. Bei notwendigen oder unvorhergesehenen Diensten durch Fremde (Handwerker,Feurwehr,Polize werden diese Personen unter Beaufsichtigung von Care at Home hereingelassen und beaufsichtigt..Nachschlüssel für die anvertrauten Räumen werden nicht angefertigt,für verloren gegengene Schlüssel haftet Care at Home.
§3Wertsachen,Schmuck oder Bargeld etc. werden vom Auftraggeber unter Verschluß gehalten.,oder dürfen nicht zugänglich sein.(kann man in einem Zimmer einschließen).
§4 Bei Verfrühter Heimkehr sollte Care at Home informiert werden.
§5 Zahlung der Rechnung. Bis Dienstantritt sind 50 % der vereinbarten Kosten zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist nach 10 Tagen nach Beendigung des Dienstes von Care at Home fällig..
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